Wer übernimmt die Kosten?
Krankenkasse
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten in folgenden Fällen:
Stationärer oder teilstationärer Krankenhausaufenthalt
Akute Erkrankung
Psychische Erschöpfung oder Burnout
Begleitung eines kranken Kindes im Krankenhaus, wenn zu Hause weitere Kinder unter 12 Jahren unversorgt sind
Problemschwangerschaften
Mehrlingsschwangerschaften und Mehrlingsgeburten
Erkrankung des Säuglings oder der Mutter nach der Entbindung
Mütterkur
Rentenversicherung
Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten bei:
Medizinischer Rehabilitation
Wiedereingliederungsmaßnahmen
Beihilfe & Private Träger
Wenn Sie privat versichert sind oder im öffentlichen Dienst tätig sind, kommen teils auch private Träger wie Beihilfe, der Pfarrverein oder Hilfsfonds für die Kostenübernahme infrage. Bitte treten Sie hierfür mit uns in Kontakt.
Jugendamt
Das Jugendamt kann die Kosten übernehmen, wenn ein Elternteil aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt. Mögliche Leistungen sind:
Haushaltshilfe oder andere Unterstützungsmaßnahmen nach § 20 SGB VIII
Voraussetzung: Es muss geprüft werden, ob keine andere Sozialleistung (wie Krankenkasse) übernimmt
Wichtig: Die Unterstützung durch das Jugendamt ist nachrangig gegenüber anderen Sozialleistungen, z. B. der Krankenkasse.
Unklarheiten oder Fragen?
Sind Sie sich unsicher, ob Sie Anspruch auf Haushaltshilfe haben oder welche Institution die Kosten übernimmt?
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!