Wann habe ich Anspruch auf Familienpflege bzw. Haushaltshilfe?

Als gesetzlich versicherte Person können Sie Unterstützung im Haushalt bekommen, wenn:

  • in Ihrem Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt
    (in bestimmten Fällen auch unter 14 Jahren)

  • Sie ein Kind mit Behinderung betreuen

  • Ihre Familie in eine akute Not- oder Belastungssituation gerät

  • Sie als haushaltsführende Person vorübergehend nicht in der Lage sind, sich um Kinder und Haushalt zu kümmern

Mögliche Gründe für eine Bewilligung:

  • Erkrankung der haushaltsführenden Mutter oder des Vaters

  • Aufenthalt im Krankenhaus, in einer Reha oder Kur

  • nach ambulanten Operationen

  • Beschwerden oder Komplikationen in der Schwangerschaft

  • Risikoschwangerschaft oder Mehrlingsschwangerschaft/-geburt

  • psychische Belastungen oder Erkrankungen, Erschöpfung, Burnout

  • Tod oder Trennung eines Elternteils

  • dauerhafte Belastung durch die Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung eines Familienmitglieds

  • Begleitung eines Kindes im Krankenhaus, wenn weitere Kinder zuhause nicht versorgt werden können

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