Wer übernimmt die Kosten?

Krankenkasse

Die konkrete Kostenübernahme hängt vom Einzelfall und dem Grund des Einsatzes ab.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten in folgenden Fällen:

  • Stationärer oder teilstationärer Krankenhausaufenthalt

  • Akute Erkrankung

  • Psychische Erschöpfung oder Burnout

  • Begleitung eines kranken Kindes im Krankenhaus, wenn zu Hause weitere Kinder unter 12 Jahren unversorgt sind

  • Problemschwangerschaften

  • Mehrlingsschwangerschaften und Mehrlingsgeburten

  • Erkrankung des Säuglings oder der Mutter nach der Entbindung

  • Mütterkur

Wichtig: Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung und Versorgung der Kinder übernehmen kann. Weitere Voraussetzungen finden Sie hier.
Unter Umständen müssen Familien eine Zuzahlung zwischen 5 und 10 Euro pro Einsatztag leisten. Die Zuzahlung wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse in Rechnung gestellt.

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten bei:

  • Medizinischer Rehabilitation

  • Wiedereingliederungsmaßnahmen

Beihilfe & Private Träger

Wenn Sie privat versichert sind, können Sie auch Familienpflege in Anspruch nehmen. Bitte treten Sie hierfür mit uns in Kontakt.

Jugendamt

Gegebenenfalls kann auch das Jugendamt die Kosten für Familienpflege übernehmen. Die Unterstützung hierfür ist nachrangig gegenüber anderen Sozialleistungen, z. B. der Krankenkasse.



Unklarheiten oder Fragen?

Sind Sie sich unsicher, ob Sie Anspruch auf Haushaltshilfe haben oder welche Institution die Kosten übernimmt?
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!

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