Wann habe ich Anspruch auf Familienpflege bzw. Haushaltshilfe?
Als gesetzlich versicherte Person können Sie Unterstützung im Haushalt bekommen, wenn:
in Ihrem Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt
(in bestimmten Fällen auch unter 14 Jahren)Sie ein Kind mit Behinderung betreuen
Ihre Familie in eine akute Not- oder Belastungssituation gerät
Sie als haushaltsführende Person vorübergehend nicht in der Lage sind, sich um Kinder und Haushalt zu kümmern – und sofern keine andere im Haushalt lebende Person einspringen kann.
- Sie alleinstehend und akut erkrankt sind.
Mögliche Gründe für eine Bewilligung:
Erkrankung der haushaltsführenden Person
Aufenthalt im Krankenhaus, in einer Reha oder Kur
nach ambulanten Operationen
Beschwerden oder Komplikationen in der Schwangerschaft
Risikoschwangerschaft oder Mehrlingsschwangerschaft/-geburt
psychische Belastungen oder Erkrankungen, Erschöpfung, Burnout
Tod oder Trennung eines Elternteils
dauerhafte Belastung durch die Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung eines Familienmitglieds
Begleitung eines Kindes im Krankenhaus, wenn weitere Kinder zuhause nicht versorgt werden können
Unklarheiten oder Fragen?
Sind Sie sich unsicher, ob Sie Anspruch auf Haushaltshilfe haben oder welche Institution die Kosten übernimmt?
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!