Häufig gestellte Fragen

Viele Ärzte verordnen recht sparsam. Deshalb sollten Sie konkret nach einer Haushaltshilfe fragen, wenn Sie sich laut ärztlicher Anweisung schonen müssen, im Alltag aber keine Chance sehen, dies auch umzusetzen.
Machen Sie sich im besten Fall auch schon Gedanken über die Anzahl der benötigten Stunden, denn auch hier haben Sie ein Mitspracherecht. 
Mehr Infos zur Beantragung der Haushaltshilfe

In der Regel kann unsere Unterstützung sehr kurzfristig beginnen, sobald alle notwendigen Anträge und Unterlagen bei Ihrem Kostenträger eingereicht wurden. Wir versuchen, den Einsatz so schnell wie möglich zu organisieren, um Ihnen und Ihrer Familie sofort zu helfen.
Falls die Entscheidung des Kostenträgers noch aussteht, setzen wir uns frühzeitig mit Ihnen in Verbindung, um die Planung zu erleichtern.

Wenn Sie die Haushaltshilfe verlängern möchten, benötigen Sie ein weiteres ärztliches Attest von Ihrem behandelnden Arzt, das vor Ablauf des ersten Attests eingereicht werden muss. Bitte senden Sie dieses rechtzeitig an Ihren Kostenträger.
Informieren Sie zudem auch unsere Einsatzleitung frühzeitig, wenn Sie eine Verlängerung wünschen, damit wir alles Nötige in die Wege leiten können.

Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch das Ende der Unterstützung. Häufig kann ein Widerspruch beim Kostenträger doch noch erfolgreich sein.
Gerne beraten wir Sie dabei persönlich und unterstützen Sie im weiteren Vorgehen. Wenden Sie sich hierzu einfach an unsere Einsatzleitung.

Bevor Sie in eine Klinik, Reha-Einrichtung oder Kur gehen, kann unsere Familienpflegerin  einige Tage vor Ihrem Aufenthalt zu Ihnen nach Hause kommen. In einem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, alle offenen Fragen zu klären und unsere Mitarbeiterin in Ihre Haushaltsorganisation einzuweisen.
Es wäre auch hilfreich, wenn Ihre Kinder die Familienpflegerin bei diesem Treffen kurz kennenlernen könnten.

Es ist uns besonders wichtig, dass unsere Unterstützung nicht zusätzlich Unruhe in Ihre Familie bringt. Daher gehen wir behutsam mit etwaigen Mitarbeiterwechseln um.
Ein Wechsel erfolgt grundsätzlich nur, wenn Ihre betreuende Familienpflegerin erkrankt ist oder Sie selbst einen Wechsel wünschen.

Unsere Mitarbeiterin kann Ihre Kinder zu Terminen fahren und auch wieder abholen.
Dabei gilt jedoch: Sie darf ausschließlich Kinder transportieren, die Teil Ihrer Familie sind. Ein Transport von Kindern aus anderen Familien ist aufgrund fehlenden Versicherungsschutzes leider nicht möglich.
Aus diesem Grund können auch keine Fahrgemeinschaften mit anderen Familien während der Unterstützung aufrechterhalten werden.

Da die Familienpflegerin mit ihrem eigenen Auto fährt, wird im Vorfeld eine Regelung zur Kostenübernahme für diese Fahrten getroffen.
Dabei ist es wichtig, dass die Familie sicherstellt, dass alle Kindersitze ordnungsgemäß eingebaut sind.
Für die zurückgelegten Fahrstrecken fällt eine Pauschale an, über die Sie unsere Familienpflegerin in Kenntnis setzt.

Falls ein Elternteil während des Einsatzes Urlaub hat, wird keine Unterstützung durch die Haushaltshilfe oder Familienpflegerin vom Kostenträger übernommen. In diesem Zeitraum kann keine Leistung erbracht werden.
Bitte informieren Sie uns daher frühzeitig, wenn ein Elternteil in den Urlaub geht, damit wir den Einsatz entsprechend planen können.

 



Ihre Frage war nicht dabei? – Melden Sie sich doch gerne bei uns!

Nach oben scrollen