Wer übernimmt die Kosten?
Krankenkasse
Die konkrete Kostenübernahme hängt vom Einzelfall und dem Grund des Einsatzes ab.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten in folgenden Fällen:
Stationärer oder teilstationärer Krankenhausaufenthalt
Akute Erkrankung
Psychische Erschöpfung oder Burnout
Begleitung eines kranken Kindes im Krankenhaus, wenn zu Hause weitere Kinder unter 12 Jahren unversorgt sind
Problemschwangerschaften
Mehrlingsschwangerschaften und Mehrlingsgeburten
Erkrankung des Säuglings oder der Mutter nach der Entbindung
Mütterkur
Wichtig: Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung und Versorgung der Kinder übernehmen kann. Weitere Voraussetzungen finden Sie hier.
Unter Umständen müssen Familien eine Zuzahlung zwischen 5 und 10 Euro pro Einsatztag leisten. Die Zuzahlung wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse in Rechnung gestellt.
Rentenversicherung
Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten bei:
Medizinischer Rehabilitation
Wiedereingliederungsmaßnahmen
Beihilfe & Private Träger
Wenn Sie privat versichert sind, können Sie auch Familienpflege in Anspruch nehmen. Bitte treten Sie hierfür mit uns in Kontakt.
Jugendamt
Gegebenenfalls kann auch das Jugendamt die Kosten für Familienpflege übernehmen. Die Unterstützung hierfür ist nachrangig gegenüber anderen Sozialleistungen, z. B. der Krankenkasse.
Unklarheiten oder Fragen?
Sind Sie sich unsicher, ob Sie Anspruch auf Haushaltshilfe haben oder welche Institution die Kosten übernimmt?
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!