Wann habe ich Anspruch auf Familienpflege bzw. Haushaltshilfe?

Als gesetzlich versicherte Person können Sie Unterstützung im Haushalt bekommen, wenn:

  • in Ihrem Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt
    (in bestimmten Fällen auch unter 14 Jahren)

  • Sie ein Kind mit Behinderung betreuen

  • Ihre Familie in eine akute Not- oder Belastungssituation gerät

  • Sie als haushaltsführende Person vorübergehend nicht in der Lage sind, sich um Kinder und Haushalt zu kümmern – und sofern keine andere im Haushalt lebende Person einspringen kann. 

  • Sie alleinstehend und akut erkrankt sind. 

Mögliche Gründe für eine Bewilligung:

  • Erkrankung der haushaltsführenden Person

  • Aufenthalt im Krankenhaus, in einer Reha oder Kur

  • nach ambulanten Operationen

  • Beschwerden oder Komplikationen in der Schwangerschaft

  • Risikoschwangerschaft oder Mehrlingsschwangerschaft/-geburt

  • psychische Belastungen oder Erkrankungen, Erschöpfung, Burnout

  • Tod oder Trennung eines Elternteils

  • dauerhafte Belastung durch die Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung eines Familienmitglieds

  • Begleitung eines Kindes im Krankenhaus, wenn weitere Kinder zuhause nicht versorgt werden können

Unklarheiten oder Fragen?

Sind Sie sich unsicher, ob Sie Anspruch auf Haushaltshilfe haben oder welche Institution die Kosten übernimmt?
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!

Nach oben scrollen