Unterstützung

Wann wird die Familienpflegerin/Haushaltshilfe eingesetzt
  • Riskioschwangerschaft, Entbindung oder Mehrlingsgeburten
  • Krankenhaus-/Kuraufenthalt
  • akute Erkrankungen Pflegebedürftigkeit
  • ambulante OP
  • vorübergehene physische, psychische oder erzieherische Überforderung
  • besondere Notsituationen und Belastungen z.B. bei Alleinerziehenden
  • Verhinderungspflege und Betreuungsleistung nach §45b bei Familien mit behinderten Kindern
  • Individuelle Kinderbetreuung

Aufgaben

Welche Aufgaben übernimmt die Familienpflegerin/Haushaltshilfe?

Eine Familienpflegerin kommt zu Ihnen und …

  • pflegt und versorgt Säuglinge und Kleinkinder sowie die Wöchnerin
  • betreut und beschäftigt die Kinder, stellt den Schul- und Kindergartenbesuch sicher, Schulaufgabenbetreuung, Freizeitgestaltung
  • übernimmt die Pflege erkrankter Familienmitglieder gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der häuslichen Krankenpflege
  • versorgt den Haushalt nach Absprache weiter

Die Dorfhelferin übernimmt spezielle Aufgaben im landwirtschaftlichen Haushalt, soweit es erforderlich ist auch Außenbetriebsarbeiten.

Kosten

Wer trägt die Kosten
Je nach Familiensituation können die Kosten übernommen werden von
  • Krankenkasse und Pflegekasse
  • Rentenversicherung
  • Beihilfe
  • Sozial- und Jugenamt
  • Kirchliche Mitteln
  • Familie

Voraussetzung für die Kostenerstattung einewr Familienpflegerin ist: Ein Kind unter 12/14 Jahren. Stationärer Krankenhaus-/Kuraufenthalt oder die Vorlage eines ärztlichen Attests.

Bei Kindern mit Behinderung gibt es keine Altersbegrenzung

Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für eine vertrauensvolle Beratung zur Verfügung.